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Leserfragen zur Zeitarbeit RPS - JOBBÖRSE JOBBÖRSE
 
 
Wie funktioniert eigentlich Zeitarbeit?
  Wenn Sie in der Zeitarbeit beschäftigt
werden möchten, schließen Sie mit uns, als
Ihren Arbeitgeber, einen Arbeitsvertrag ab.
Wir entsenden Sie zur Arbeitsleistung zu
unseren Kunden. Dafür haben wir eine
amtliche Lizenz. Sie sind immer dort tätig,
wo ein vorübergehender Personalengpass
besteht, z.B. wegen Termindruck, Urlaub,
Krankheit.
Auch wenn Sie bei unterschiedlichen Firmen
arbeiten, wir bleiben stets Ihr Arbeitgeber.
Sie erhalten von uns Ihr monatliches Fest-
gehalt, Urlaub usw.
Also viel Abwechslung mit einem Arbeits-
vertrag bei uns. Es kommt nicht selten vor,
dass unsere Mitarbeiter von unseren Kunden
einen Arbeitsvertrag angeboten bekommen.
Für wen ist Zeitarbeit interessant?
  Wir bieten Chancen in allen kaufmännischen
Bereichen. Als Profi, Hochschulabsolvent,
Berufsneuling oder Wiedereinsteiger haben
Sie bei uns hervorragende Möglichkeiten.
Wie bieten Ihnen vielfältige Einarbeitungs-
und Qualifizierungsmöglichkeiten und Sie
werden mit unterschiedlichen Arbeitsmet-hoden und -techniken vertraut.
Als Mitarbeiter von uns können Sie mehrere
Firmen kennenlernen, ohne den Arbeitgeber
wechseln zu müssen.
Wer braucht Zeitarbeit?
  Zeitarbeit ist zu einem unverzichtbaren
Bestandteil der Wirtschaft geworden. Jedes
Jahr werden über eine viertel Million Zeit-
arbeitnehmer in den Betrieben beschäftigt.
Die Betriebe gewinnen so mehr Flexibilität
und Handlungsspielraum in ihrer Personal-
wirtschaft. Zeitarbeit ist ein probates Instrument um Personalengpässe zu überbrücken.
Ist Zeitarbeit gesetzlich geregelt?
  Das Sonderrecht der Zeitarbeit ist im
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
geregelt. Jedes Zeitarbeitunternehmen
benötigt eine Erlaubnis zur gewerblichen
Arbeitnehmerüberlassung vom jeweiligen
Landesarbeitsamt.
Seit 1982 in Bonn
Seit 1997 in Köln
Unbefristete Erlaubnis zur
  Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)
Arbeitnehmerüberlassung
  von Fach- und Führungskräften
Personalberatung
  & Personalvermittlung
Outsourcing
Anwendung der BZA-Tarifverträge
Mitglied im Bundesverband
  Zeitarbeit BZA
Mitglied im Bundesverband
  Personalvermittlung BPV
Mitglied im AÜG-Netzwerk
MITGLIEDSCHAFTEN
 
  BZA:
Bundesverband Zeitarbeit
Personal-Dienstleistungen e.V.
 
  BPV:
Bundesverband Personal Ver-
mittlung e.V.